Verwaltungsgerichtshof
15.11.1990
88/16/0167
AusfzF, weshalb im vorliegenden Fall ein als "Vorvertrag" bezeichnetes Übereinkommen dem AbgPfl einen Anspruch auf Übereignung einer dem Preis nach bestimmten Liegenschaft einräumt, wodurch ein grunderwerbsteuerpflichtiger Tatbestand verwirklicht wurde (Hinweis E 16.10.1986, 85/16/0008, VwSlg 6151 F/1986).