Verwaltungsgerichtshof
28.06.1989
88/12/0156
GRS wie 82/12/0065 E 15. November 1982 RS 5
Ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung ist auch gegeben, wenn eine sachlich begründete Änderung der Organisation der staatlichen Verwaltung bewirkt, dass eine bisher von einem Beamten ausgeübte Funktion überhaupt nicht mehr oder nur mehr in einer nach Art und Inhalt der damit verbundenen Tätigkeit grundlegende veränderten Form weiter besteht.