Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.02.1989

Geschäftszahl

88/12/0130

Rechtssatz

Ausführungen betreffend "wichtigen dienstlichen Interesse" an der Abberufung von der Funktion des stellvertretenden Leiters des "Instituts für militärisches Fremdsprachenwesen" (hier:

langdauernde dienstliche Abwesenheit, die angeblich die Wahrnehmung der Stellvertreterfunktion hindert).