Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1989

Geschäftszahl

88/12/0054

Rechtssatz

Aus der Nichtuntersagung der vom Erhalter einer Privatschule angezeigten Verwendung einer Person als Lehrer erwächst keine Pflicht derselben, sich in dieser Weise verwenden zu lassen (Hinweis E 9.5.1988, 87/12/0147).