Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1988

Geschäftszahl

88/12/0022

Rechtssatz

Ob dem Beamten eine Beschäftigung, die Gegenstand des allgemeinen Arbeitsmarktes ist, vermittelt werden kann, ist für die abstrakte Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ohne Bedeutung (Hinweis auf E 23.10.1987, 86/12/0115).