Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1989

Geschäftszahl

88/10/0159

Rechtssatz

Dem Verantwortlichen (der Weggenossenschaft) iSd Paragraph 9, Absatz eins, VStG obliegt es, sich zu vergewissern, welche Bewilligungen für ein Vorhaben, ein Wegstück der Weggenossenschaft P betreffend, erforderlich sind (Entfernung von Holz, Aufschüttung).

Beachte

Vorgeschichte:

88/10/0002 E 7. Juni 1988;