Verwaltungsgerichtshof
12.06.1989
88/10/0159
Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in Paragraph 9, Absatz 4, VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht.
Vorgeschichte:
88/10/0002 E 7. Juni 1988;