Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1989

Geschäftszahl

88/10/0159

Rechtssatz

Ein verantwortlicher Beauftragter, der diese Funktion "stillschweigend" übernommen hat, kommt nach dem Gesetz schon im Hinblick auf die in Paragraph 9, Absatz 4, VStG vorgesehene nachweisliche Zustimmung zur Bestellung nicht in Betracht.

Beachte

Vorgeschichte:

88/10/0002 E 7. Juni 1988;