Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1988

Geschäftszahl

88/10/0100

Rechtssatz

Es liegt kein dem Rechtsbestand angehöriger Bescheid vor, wenn die Zustellung oder mündliche Verkündigung nicht wenigstens an einen Bescheidadressaten erfolgt.

Beachte

Besprechung in:

AnwBl Nr. 12, S 684;