Verwaltungsgerichtshof
03.10.1988
88/10/0097
Die Behörde hat vorerst, dh bevor sie darüber befindet, ob die Bewilligung zum Betrieb einer Schischule einem Mitbewerber erteilt wird, die Frage zu prüfen, ob der bisherige Bewilligungswerber, der einen neuerlichen Antrag auf Bewilligung gestellt hat und nach wie vor die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, die Schischule während des unmittelbar vorangegangenen (fünfjährigen) Bewilligungszeitraumes ordnungsgemäß geführt hat.