Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.1988

Geschäftszahl

88/10/0097

Rechtssatz

Die Behörde hat vorerst, dh bevor sie darüber befindet, ob die Bewilligung zum Betrieb einer Schischule einem Mitbewerber erteilt wird, die Frage zu prüfen, ob der bisherige Bewilligungswerber, der einen neuerlichen Antrag auf Bewilligung gestellt hat und nach wie vor die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, die Schischule während des unmittelbar vorangegangenen (fünfjährigen) Bewilligungszeitraumes ordnungsgemäß geführt hat.