Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Geschäftszahl

88/10/0065

Rechtssatz

Ausführungen zum Auftrag der Wiederherstellung "in als sachgemäß bezeichneter Weise" in Verbindung mit dem Schutzzweck der Zeller-See-NaturschutzgebietsVO ("das Gelände sich selbst überlassen um eine möglichst standorttypische "Vegetationsentwicklung zu ermöglichen", das "aufgeschüttete Material entfernen").