Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Geschäftszahl

88/10/0065

Rechtssatz

Der VwGH hegt keine Bedenken, dass die Zeller-See-NaturschutzgebietsVO nicht im Paragraph 15, Slbg NatSchG Deckung fände. Darauf, ob ein Grundstück sich im "Kernbereich" befindet, kommt es nicht an.