Verwaltungsgerichtshof
24.10.1988
88/10/0046
Sind die Voraussetzungen für die Erteilung eines Wiederherstellungsauftrages insoweit erfüllt, als der Bf ein Vorhaben, welches nach Paragraph 5, Vlbg LSchG verboten ist ausgeführt hat, für welches der Bf im Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides keine Ausnahmebewilligung vorlag, so kommt der Frage, ob der Bf auch (zusätzlich) ein gem Paragraph 3, Absatz eins, Litera l, Vlbg LSchG bewilligungsbedürftiges Vorhaben ohne Bewilligung ausführte kein entscheidendes Gewicht zu.