Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1988

Geschäftszahl

88/10/0046

Rechtssatz

Unter einem Ried ist ein nasser oder periodisch austrocknender Standort mit mineralischem oder torfigem Boden zu verstehen, dessen Pflanzengesellschaften zumeist zur Streugewinnung genützt werden (16. Beilage im Jahre 1981 zu den Sitzungsberichten des römisch 23 Vlbg Landtages; zu Ziffer 17,, S 10).