Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1988

Geschäftszahl

88/10/0014

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0836/66 E 19. September 1966 RS 2

Stammrechtssatz

Was unter einem Formgebrechen im Sinne des Paragraph 13, Absatz 3, AVG 1950 zu verstehen ist, kann nur der in Betracht kommenden Verwaltungsvorschrift entnommen werden.