Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1990

Geschäftszahl

88/09/0142

Rechtssatz

Das österreichische Arbeitsrecht räumt im allgemeinen mangels einer entsprechenden Differenzierung ausländischen Arbeitnehmern einen Anspruch auf die gleichen Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen wie inländischen Arbeitnehmern ein (Hinweis Schnorr, Kommentar zum Ausländerbeschäftigungsgesetz, 2. Auflage, Erl 5.3. zu Paragraph 4,, S 51). Dies bedeutet, daß der Ausländer jedenfalls Anspruch auf die in den einschlägigen Rechtsvorschriften (einschließlich Kollektivvertrag) festgelegten Mindestlohnbedingungen und Arbeitsbedingungen hat.