Verwaltungsgerichtshof
01.12.1988
88/09/0135
GRS wie 87/09/0191 E 22. Oktober 1987 RS 1
Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht.
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090135.X01