Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1988

Geschäftszahl

88/09/0117

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0166 E 24. März 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Da die Disziplinargewalt rechtlich der Befehlsgewalt folgt, haben nach dem Heeresdisziplinargesetz 1985 im so genannten "Kommandantenverfahren" alle Truppenführer im hierarchischen Aufbau des Bundesheeres vom Kompaniechef über den Bataillonskommandanten bis hinauf zum Bundesminister für Landesverteidigung Disziplinargewalt.