Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.12.1988

Geschäftszahl

88/09/0100

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/09/0090 E 27. Oktober 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Leistungsfeststellung sind Grenzen gesetzt, die sich aus der rechtlichen Gestaltung der Leistungsfeststellung als eines Werturteiles ergeben (Hinweis E 31.3.1982 82/09/0002).