Verwaltungsgerichtshof
23.11.1989
88/09/0093
GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/11/09 2382/77 1
Antragsbedürftige Verwaltungsakte dürfen von der Behörde nicht von Amts wegen gesetzt werden; geschieht es dennoch, so ist der Verwaltungsakt rechtswidrig.