Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1989

Geschäftszahl

88/09/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1977/11/09 2382/77 1

Stammrechtssatz

Antragsbedürftige Verwaltungsakte dürfen von der Behörde nicht von Amts wegen gesetzt werden; geschieht es dennoch, so ist der Verwaltungsakt rechtswidrig.