Verwaltungsgerichtshof
04.09.1989
88/09/0087
GRS wie VwGH Erkenntnis 1987/10/22 87/09/0191 1
Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht.