Die Internierung durch eine alliierte Macht als Maßnahme des Wirtschaftskrieges begründet keinen Begünstigungsanspruch nach § 502 Abs 1 ASVG (Hinweis E 12.11.1952, 2905/50).Die Internierung durch eine alliierte Macht als Maßnahme des Wirtschaftskrieges begründet keinen Begünstigungsanspruch nach Paragraph 502, Absatz eins, ASVG (Hinweis E 12.11.1952, 2905/50).