Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1988

Geschäftszahl

88/08/0278

Rechtssatz

Die Grundsätze über die gebotene Sorgfaltspflicht des Rechtsanwaltes gelten nicht nur für einen von der Partei bevollmächtigten, sondern auch für einen für die Partei zur Verfahrenshilfe bestellten Rechtsanwalt.