Verwaltungsgerichtshof
23.05.1989
88/08/0256
Die nicht als Bescheid bezeichnete "Beitragsberechnung" ist kein Bescheid, sondern die mit einer Zahlungsaufforderung verbundene Bekanntgabe der auf Grund der Beitragsprüfung ermittelten Beitragsrückstände (Hinweis E vom 12.2.1987, 86/08/0013).
Besprechung in:
AnwBl 1991/1, S 46;