Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1989

Geschäftszahl

88/08/0256

Rechtssatz

Die nicht als Bescheid bezeichnete "Beitragsberechnung" ist kein Bescheid, sondern die mit einer Zahlungsaufforderung verbundene Bekanntgabe der auf Grund der Beitragsprüfung ermittelten Beitragsrückstände (Hinweis E vom 12.2.1987, 86/08/0013).

Beachte

Besprechung in:

AnwBl 1991/1, S 46;