Verwaltungsgerichtshof
13.10.1988
88/08/0226
GRS wie 87/08/0090 E 12. Februar 1988 RS 1
Der Arbeitslose ist auch dann zur Meldung einer Änderung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse verpflichtet, wenn das Arbeitsamt von Amts wegen eine solche Änderung (hier: Erhöhung des Hausbesorgerentgelts) ermitteln könnte. Das Arbeitsamt ist zu derartigen amtswegigen Ermittlungen nicht verpflichtet.