Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1988

Geschäftszahl

88/08/0226

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0090 E 12. Februar 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch dann zu melden, wenn sie nach Auffassung des Arbeitslosen den Anspruch auf eine Leistung der Arbeitslosenversicherung nicht zu beeinflussen vermag (Hinweis auf E 8.5.1987, 86/08/0069).