Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.10.1988

Geschäftszahl

88/08/0226

Rechtssatz

Eine Haushaltszulage (Paragraph 25, PensionsG 1965) vermag für sich allein nicht den Begriff des Ruhegenusses iSd Paragraph 22, Absatz eins, AlVG zu erfüllen. Der Bezug der Haushaltszulage schließt daher den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht aus.