Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1989

Geschäftszahl

88/08/0168

Rechtssatz

Verstöße gegen die Verbote der Beschäftigung eines Arbeitnehmers an mehren Tagen einer Woche über die gesetzlich festgelegte Tagesarbeitszeit und in dieser Woche über die ebenso bestimmte Wochenarbeitszeit sind nicht als eine einzige Übertretung zu bestrafen. (Hinweis auf E 6.7.1982, 82/11/0013).