Verwaltungsgerichtshof
30.05.1989
88/08/0168
Verstöße gegen die Verbote der Beschäftigung eines Arbeitnehmers an mehren Tagen einer Woche über die gesetzlich festgelegte Tagesarbeitszeit und in dieser Woche über die ebenso bestimmte Wochenarbeitszeit sind nicht als eine einzige Übertretung zu bestrafen. (Hinweis auf E 6.7.1982, 82/11/0013).