Verwaltungsgerichtshof
26.09.1989
88/08/0109
GRS wie 82/08/0021 E VS 30. November 1983 VwSlg 11241 A/1983 RS 4
Betriebserwerb ist der Erwerb eines lebenden bzw lebensfähigen (aktivierbaren oder reaktivierbaren) Betriebes, d.h. einer organisierten Erwerbsgelegenheit als Objekt im Rechtsverkehr, in der die durch die Betriebsart und den Betriebsgegenstand bestimmten personellen, sachlichen und ideellen Werte (Betriebsmittel) zusammengefasst sind. Der Erwerb bloßer (nicht zur Organisationseinheit Betrieb aktivierbarer oder reaktivierbarer) Betriebsmittel genügt nicht.
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080109.X01