Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1988

Geschäftszahl

88/08/0088

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1181/80 E 11. Oktober 1983 VwSlg 11177 A/1983 RS 3

Stammrechtssatz

Die Übertretungen nach Paragraphen 12, 14, 16, AZG jeweils in Verbindung mit Paragraph 28, Absatz eins, AZG sind Ungehorsamsdelikte. Hiebei trifft den Beschuldigten die Beweislast dafür, dass ihm die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich war, und es ist seine Sache, initiativ alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht (Hinweis E 12.4.1983, 82/12/0142).