Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1988

Geschäftszahl

88/08/0039

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/05/13 86/05/0065 2

Stammrechtssatz

Ein Notstand ist dann nicht gegeben, wenn damit nur eine wirtschaftliche Not oder die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung abgewendet werden soll (Hinweis E 24.11.1964, 619/64, VwSlg 6504 A/1964).