Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1988

Geschäftszahl

88/08/0022

Rechtssatz

Mit der im erstinstanzlichen Bescheid ausgesprochenen Verpflichtung zur Rückzahlung "unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes" wird auch der Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes iSd Paragraph 24, Absatz 2, AlVG zum Ausdruck gebracht (Hinweis E 8.3.1984, 82/08/0234).