Verwaltungsgerichtshof
14.04.1988
88/08/0022
Mit der im erstinstanzlichen Bescheid ausgesprochenen Verpflichtung zur Rückzahlung "unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes" wird auch der Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes iSd Paragraph 24, Absatz 2, AlVG zum Ausdruck gebracht (Hinweis E 8.3.1984, 82/08/0234).