Verwaltungsgerichtshof
30.05.1989
88/08/0006
GRS wie 88/11/0001 E 26. April 1988 RS 4
Die Manuduktionspflicht der Behörde bezieht sich lediglich auf die Anleitung zur Vornahme von Verfahrenshandlungen, nicht aber auch darauf, der Partei Ratschläge über den Inhalt erfolgversprechender Eingaben zu machen.