Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1989

Geschäftszahl

88/07/0135

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/07/0004 E 18. November 1986 RS 7

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung des "Summationseffektes" einer großen Anzahl gleichartiger Vorhaben der Grundwasserentnahme (hier: Feldbrunnen) auf bereits bestehende Wasserrechte an einem Fluss kommt es weder auf die Höchstleistung der Pumpen noch auf eine durchschnittliche Grundwasserentnahme, sondern auf die tatsächliche Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken der einzelnen Kulturgattungen und die gegebenen Klimaverhältnisse unter Berücksichtigung der komplexen Komponenten der Erneuerung des Grundwassers und der zeitlich verschobenen Wirkungen auf das Abflussgeschehen in dem betreffenden Fluss im Hinblick auf die an diesem bestehenden Wasserrechte an.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1988070135.X07