Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1992

Geschäftszahl

88/07/0129

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/07/0037 2

Stammrechtssatz

Es entspricht etwa dem natürlichen Lauf der Dinge, daß bei der Einbringung von Küchenabwässern (Geschirrspülwässern) in einen Bach mit nachteiligen Einwirkungen nicht bloß geringfügiger Art zu rechnen ist (Hinweis E 25.2.1972, 2037, 2038/71).