Verwaltungsgerichtshof
21.01.1992
88/07/0129
GRS wie 0715/60 E 25. Mai 1961 VwSlg 5575 A/1961 RS 2
Als strafbarer Täter iSd in Paragraph 32, Absatz eins, WRG enthaltenen Verbotes kann nur jene Person in Betracht kommen, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer vornimmt oder durch eine andere Personen vornehmen lässt, obwohl sie zur vorausgehenden Einholung einer Bewilligung verpflichtet gewesen wäre.