Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1991

Geschäftszahl

88/07/0088

Rechtssatz

Die Teilung eines Erwerbsvorganges in einen als Flurbereinigungsmaßnahme anerkannten und einen als solchen nicht anerkannten Teil ist rechtlich zulässig (Hinweis E 13.6.1989, 89/07/0019; E 20.11.1984, 84/07/0237)