Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1992

Geschäftszahl

88/07/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0458/48 B 1. Februar 1949 VwSlg 669 A/1949 RS 1

Stammrechtssatz

Fehlt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung in der Sphäre des Beschwerdeführers, so ermangelt diesem die Beschwerdeberechtigung.