Verwaltungsgerichtshof
20.09.1988
88/07/0078
Wird der Antrag auf Sachentscheidung iS des Paragraph 27, VwGG der Behörde mit eingeschriebenem Brief übermittelt, "langt" er erst am Tag der Übernahmebestätigung bei dieser "ein" (und nicht bereits mit dem Einlegen in das Postschließfach der Behörde).
Besprechung in:
Anwbl 1989/7, S 430;