Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1991

Geschäftszahl

88/07/0024

Rechtssatz

Ein von der Frage eines Eingriffes in durch das WRG zu schützende Rechte losgelöster allgemeiner Anspruch einer Verfahrenspartei auf Beachtung von Verwaltungsvorschriften durch die Wasserrechtsbehörde schlechthin, besteht nicht.