Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1991

Geschäftszahl

88/07/0001

Rechtssatz

Hat der Bf weder auf Verwaltungsebene noch in der Beschwerde behauptet, Wasserberechtigter zu sein, so ist er demnach nicht berechtigt, eine Verletzung seiner Rechte geltend zu machen.