Verwaltungsgerichtshof
30.04.1992
88/06/0199
Bei den Ermittlungen, ob für ein Bauwerk zumindest die Vermutung der Konsensmäßigkeit besteht, ist es auch erforderlich festzustellen, ob aus der behaupteten Entstehungszeit der Bauten Bewilligungen für ähnliche Bauten im örtlichen Umkreis der Baubewilligung auffindbar sind. Hiezu gehören auch Nachforschungen in den Archiven der in Betracht kommenden Behörden (Hinweis E 9.3.1964, 1884/63).