Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1989

Geschäftszahl

88/05/0245

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/05/0244 E 21. Februar 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Auch das Fehlen des Verputzes einer Schaufläche stellt ein Baugebrechen dar, wenn dadurch Niederschlagswässer in Mörtelbänder eindringen können (Hinweis auf E 27.1.1964, 0184/63, VwSlg 6215 A/1964).