Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1989

Geschäftszahl

88/05/0245

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/05/0244 E 21. Februar 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Provisorische Maßnahmen vermögen ein bestehendes Baugebrechen nicht zu beseitigen.