Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1991

Geschäftszahl

88/05/0166

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0613/63 E 9. September 1963 VwSlg 6080 A/1963 RS 2

Stammrechtssatz

Die Nichtbeseitigung eines Bauwerkes, für welches eine nachträgliche Baubewilligung nicht erteilt wurde, ist ein Unterlassungsdelikt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1991:1988050166.X01