Verwaltungsgerichtshof
23.05.1989
88/04/0342
Ausführungen, dass weder das Gutachten des ärztl.
Amtssachverständigen noch der angefochtene Bescheid erkennen lassen, ob die von der Betriebsanlage ausgehenden Lärmimmissionen in Hinsicht auf die vorgeschriebenen Betriebszeitenbeschränkungen iSd Paragraph 77, Absatz eins, GewO auf ein zumutbares Maß beschränkt werden.