Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1989

Geschäftszahl

88/04/0342

Rechtssatz

Eine Auflage iSd Paragraph 77, Absatz eins, GewO darf - unbeschadet dessen, daß in die Beurteilung der Auswirkungen einer Betriebsanlage auch das Verhalten der Kunden einzubeziehen ist - nur als ein an den Inhaber der Betriebsanlage gerichteter normativer Ausspruch ergehen (Hinweis E 28.3.1989, 88/04/0238).