Verwaltungsgerichtshof
23.05.1989
88/04/0342
GRS wie 88/04/0152 E 24. Jänner 1989 RS 2
Die Erlangung der Parteistellung durch Nachbarn iSd Paragraph 356, Absatz 3, GewO setzt das Vorliegen entsprechend qualifizierter Einwendungen voraus. Nur unter dieser Voraussetzung kommt eine Konkretisierung von Einwendungen durch späteres Vorbringen in Frage (Hinweis E 18.10.1988, 88/04/0074).