Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1989

Geschäftszahl

88/04/0342

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0200 E 28. März 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Eine geeignete Anlage hat zur Voraussetzung, dass ihre Einhaltung von der Behörde jederzeit und aktuell überprüft werden kann.