Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.1991

Geschäftszahl

88/04/0311

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0243 E 14. November 1989 VwSlg 13063 A/1989 RS 5

Stammrechtssatz

Die Nichteinhaltung der in einem Betriebsanlagengenehmigungsbescheid vorgeschriebenen Auflage iSd Paragraph 367, Ziffer 26, GewO ist, sofern mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen vorliegen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines (noch erkennbaren) zeitlichen Zusammenhanges sowie des diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters stehen, als fortgesetztes Delikt zu werten. (Hinweis auf E VS 19.5.1980, 3295/78)