Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1989

Geschäftszahl

88/04/0215

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1129/80 E 8. Mai 1981 RS 4

Stammrechtssatz

Ein Bestimmtes, dem Schutz vor Immissionen dienendes Verhalten des Nachbarn (zB Schließen der Fenster) wird grundsätzlich nicht normiert.